Kategorie: Aufstiegsanlagen

  • Offener Brief an den Landeshauptmann von Südtirol, Herrn Arno Kompatscher

    Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

    ich wende mich an Sie bezüglich des Projekts zur Errichtung der neuen Aufstiegsanlage und Skipiste „Drei Zinnen II“. Bei der kürzlichen Vorstellung der Kandidaten zur Gemeinderatswahl wurden Fragen dazu gestellt, auf die nur die Landesregierung antworten kann.

    Bekanntlich darf die Skiverbindung auf Sextner Seite in Richtung Hochgruben erst dann realisiert werden, wenn auf österreichischer Seite alle Genehmigungen vorliegen – so der Beschluss der Landesregierung Nr. 711 vom 22.09.2020. Diese Genehmigungen liegen derzeit jedoch noch nicht vor.

    Ebenso ist bekannt, dass die Südtiroler UVP-Genehmigung im August 2025 ausläuft. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Gibt es Bemühungen seitens der Gemeinde Sexten und/oder des Landes, eine Baukonzession anzustreben, obwohl die im Beschluss genannten Voraussetzungen bislang nicht erfüllt sind?

    Im Jahr 2021 wollte die Initiativgruppe, die sich gegen die neue Aufstiegsanlage „Drei Zinnen II“ richtet, die Sextner Bevölkerung zu ihrer Haltung zum Projekt befragen. Eine solche Umfrage wurde jedoch unter Verweis auf rechtliche Hürden abgelehnt.

    Im vergangenen Jahr 2024 hielten es einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Erhebung zur Dorfentwicklung in einer offenen Frage für wichtig festzuhalten, dass keine neuen Aufstiegsanlagen errichtet werden sollen (vgl. http://www.gemeinde.sexten.bz.it).

    Für Irritation sorgte zuletzt eine Aussage des Bürgermeisters bei der Wahlveranstaltung am 28. April 2025. Wie bereits erwähnt, darf die Neuerrichtung laut Beschluss Nr. 711 nur erfolgen, wenn das zu erschließende Gebiet die Verbindung mit Sillian (Osttirol) sicherstellt.

    Da das neue Skigebiet außerhalb der im Beschluss festgelegten skitechnisch erschließbaren Zone – der sogenannten „Wolke“ – liegen würde, ist die Verbindung mit Sillian-Thurntaler entscheidend.

    Es war herauszuhören, dass der Fachplan für Aufstiegsanlagen derzeit überarbeitet wird und im Zuge dieser Überarbeitung die Verbindung „Drei Zinnen II“ in die genannte „Wolke“ aufgenommen wird. Das würde bedeuten, dass die Liftgesellschaft nicht mehr auf die Genehmigungen aus Österreich warten müsste, wenn in nächster Zeit die Landesregierung den Beschluss 711/2020, Seite 6 dahingehend abändert, dass die einheitliche Landesgenehmigung und die Baugenehmigung erlassen werden dürfen, auch wenn auf österreichischer Seite noch nicht alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.

    Könnte es tatsächlich sein, dass die Landesregierung den Passus streicht, nachdem erst dann gebaut werden darf, sobald auf österreichischer Seite alle Genehmigungen vorliegen?

    Wir bitten den Landeshauptmann darum, uns in dieser Angelegenheit zu informieren.

    Mit bestem Dank und schönen Grüßen

    Hansjörg Rogger

    Auch im Namen der vielen Mitglieder des Promotorenkomitees, die im Mai 2021 eine Volksbefragung beantragt hatten und der zahlreichen Einheimischen, die sich klar gegen die Verbindung Sexten-Sillian aussprechen:

    i. V. Hannes Happacher, Paul Watschinger, Elfriede Pfeifhofer, Reginalda Tschurtschenthaler

    Antwortschreiben des Landesrates für Umwelt in der Südtiroler Landesregierung Peter Brunner

    Antwortschreiben von Landesrat Peter Brunner von der Südtiroler Landesregierung