Kategorie: Aufstiegsanlagen

  • 24.2.2026 „Doppelt so viel ist nicht doppelt so gut“ – Warum die Lifterweiterung am Grenzkamm in Sexten ein Irrweg wäre

    Die geplante Lifterweiterung hinauf auf den Grenzkamm Hochgruben zwischen Sexten/Südtirol und Heinfels/Osttirol steht exemplarisch für ein Wachstumsparadigma, das im alpinen Raum zunehmend an seine ökologischen, ökonomischen und sozialen Grenzen stößt. Das Prinzip „Doppelt so viel ist nicht doppelt so gut“ verweist auf eine zentrale Einsicht moderner Nachhaltigkeitsdebatten: Jenseits eines bestimmten Punktes erzeugt quantitatives Wachstum keinen proportionalen Mehrwert, sondern steigert systematisch Kosten, Abhängigkeiten und strukturelle Risiken. Im Kontext der geplanten Erweiterung in Sexten spricht vieles dafür, dass dieser Schwellenwert überschritten wäre. „Mehr desselben bedeutet nicht dasselbe“, das schrieb 1985 Paul Watzlawik *

    Das, was ursprünglich gut, sinnvoll und für das Prosperieren Sextens und der Region hilfreich war, kann durch das immer Mehr und Mehr selbst zum Problem werden.

    Die Pioniere für die Entwicklung Sextens haben beginnend in den 60er bis in die Mitte der 20er Jahre Großartiges geleistet. Jetzt mit dem neuerlichen, geplanten Hochrüsten operiert Sexten und die gesamte Region auf einem sehr hohen touristischen Intensitätsniveau. Bis hierher und nicht weiter, muss das Motto lauten.

    Zusätzliche Liftanlagen und Pistenkilometer versprechen nominell Wettbewerbsfähigkeit, tatsächlich jedoch sinkt im gesättigten touristischen Markt der Grenznutzen jeder weiteren Expansion. (Siehe Grafik am Ende des Artikels)

    Der zusätzliche Nutzen (Grenznutzen), der aus einer weiteren Aufrüstung des Skigebiets Karnischer Kamm/Hochgruben entsteht, nimmt mit einer bestimmten Investitionsgröße ab. Dieses Prinzip lässt sich mit der Landwirtschaft vergleichen: Das Ausbringen von Dünger steigert den Ertrag nur bis zu einem bestimmten Punkt, dem optimalen Grenzwert. Wird darüber hinaus weiter gedüngt, sinkt der zusätzliche Ertrag, und der Gesamtnutzen beginnt, Schaden zu nehmen. (Gossensche Gesetz 1871)

    Die Nachfrage steigt so lange an, bis eine Sättigungsgrenze erreicht ist und zusätzliche Kapazität keinen weiteren Mehrwert mehr generiert. Der Ausbau großskaliger Infrastrukturen — wie es der Karnische Kamm zweifellos sein würde — geht mit hohen Fixkosten einher und erzeugt einen strukturellen Auslastungsdruck. Unter Bedingungen klimatischer Unsicherheit, zunehmender ökologischer Bedenken und endlicher Flächenkapazitäten erweist sich diese Strategie als äußerst risikobehaftet.

    Die Transport- und Beförderungskapazitäten werden durch zusätzliche Seilbahnanlagen sukzessive erhöht, der räumlich-territoriale Rahmen bleibt jedoch konstant und nicht expandierbar. Die Möglichkeit eines autofreien Sextens hat man nie ernsthaft in Betracht gezogen. Die infrastrukturelle Verdichtung innerhalb des begrenzten Territoriums Sextens führt folglich zu Nutzungskonflikten und Überlastungserscheinungen, die sich in verkehrlicher Überlastung, Flächenengpässen sowie sozialen Spannungen zwischen der lokalen Bevölkerung Sextens und touristischen Akteuren manifestieren.

    Es fällt auf, dass das Management im Vorbereich der Aufstiegsanlagen – etwa bei der Parkraumgestaltung – meist hinterherhinkt. Ohne ein umfassendes Verkehrskonzept, das konsequent auch und insbesondere die Qualität der Zufahrtswege und Parkflächen einbezieht, werden bestehende Probleme weiter verschärft. Die Folgen dieser Improvisationen sind unübersehbar. (Momentaufnahme eines improvisierten Parkraums in Sexten am 25.2.2026 im Anhang) Es ist klar und leuchtet ein, dass die Erweiterung oben auf dem Karnischen Kamm neben dem ökologischen Risiko auch die Probleme unten im Dorf um ein beträchtliches Maß erhöhen. Die Balance zwischen Prosperität und Lebensqualität bekommt gefährliche Risse.

    Die abgewählte Präsidentin des Tourismusvereins Traudl Watschinger und Seniorchefin des berühmtesten Hotels in Sexten „Drei Zinnen“ hat das, was vielen Sextnerinnen und Sextner am Herzen liegt, im ff-Interview zum Ausdruck gebracht: „….Mein Bestreben war es, immer auch für Sexten selbst zu arbeiten, für eine ausgewogene Ortsentwicklung.“ (ff, 12.2.2026,Nr.7) Und weiter: „Wir müssen die Balance halten zwischen den Bedürfnissen des Skiliftbetreibers und jenen der Einheimischen.“

    Es ist verwunderlich, dass der Geschäftsführer der 3-Zinnen-AG Herr Marc Winkler, sowie der Präsident Herr Franz Senfter für ein Interview mit der Zeitschrift ff nicht zur Verfügung standen. Es wäre von besonderem Interesse zu erfahren, welche Haltung die Betreibergesellschaft unter anderem im Hinblick auf Grenz- und Gesamtnutzen vertritt. Eine Debatte mit allen, die ein Interesse haben und jenen, die sehr skeptisch sind, wäre längst schon fällig. Dann könnten die, die in den hochalpinen Raum vorstoßen wollen ihre Argumente zur Diskussion stellen, und die Skeptiker hätten die Chance zu sagen, was ihnen Sorge bereitet. Eigentlich ein ganz normaler Meinungsbildungsprozess in einem demokratisch strukturierten Tirol.

    Bei einem Vorhaben dieser Tragweite drängt sich die Frage auf, wie die Mehrheit der Sextnerinnen und Sextner zur geplanten Erweiterung steht. Vor fünf Jahren wurde eine Befragung noch für unzulässig erklärt. In einem Land, das Mitbestimmung hochhält, erscheint eine solche Haltung kaum nachvollziehbar, untragbar und schwer zu verdauen.  Reginalda Tschurtschenthaler, Leiterin des Promotorenkomitees gegen den Ausbau sagte im ff-Interview: „Es ist schon mehr als bedenklich, wenn man nach wie vor ein so großes Projekt verfolgt, ohne die Sextner Bevölkerung miteinzubeziehen.“ (ff, 12.2.2026, Nr.7)

    Der völkerrechtliche Vertrag, bekannt als ** „Aarhus Konvention“ — 1998 auch von Italien unterzeichnet — ist das Übereinkommen über den Zugang der Bevölkerung zu Informationen bzw. die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten. Es ist ein Grundstein demokratischer Beteiligung. Es wäre sehr interessant zu erfahren, warum die politisch Verantwortlichen der Sextner Bevölkerung dieses verbriefte Recht vorenthalten.

    Die Einbeziehung der Menschen, die im Tal leben, wäre eine gute Möglichkeit, die von Traudl Watschinger beschriebene Balance nicht aufs Spiel zu setzen. Die Bevölkerung lebt mit dem Nutzen, muss aber auch mit den Problemen zurechtkommen. Deshalb dürfen nicht nur Lobbyisten und Politiker entscheiden – es müssen diejenigen auch etwas sagen dürfen, die im Dorf leben und arbeiten bzw. Nutzen und Probleme teilen.

    In der neuen Südtiroler Tageszeitung online wird am 23.7.2025 der Landesrat Peter Brunner von der Südtiroler Landesregierung mit den Worten zitiert: „Wir warten nur noch auf die Genehmigung der UVP auf österreichischer Seite“ Die Menschen in Sexten spielen demnach keine Rolle und die Aarhus-Konvention, so scheint es, auch nicht.

    Dass man das Risiko einer Ablehnung des Projekts durch die Bevölkerung offenbar nicht eingehen möchte, zeugt von wenig Respekt gegenüber den betroffenen Menschen sowie gegenüber jenen Organisationen, die über eine weitreichendere ökologische Fachkompetenz verfügen, als es eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) allein leisten kann.

    Am 24. November 2022 wurde in Bozen das „Manifest für mehr Respekt vor dem Alpenraum“ unterzeichnet. Zu den Unterzeichnern zählen der Alpenverein Sexten (AVS), Österreichischer Alpenverein, Deutscher Alpenverein, der Club Alpino Italiano, der Heimatpflegevetband Südtirol, der Verein zum Schutz der Bergwelt sowie die Federazione Ambientalisti Alto Adige.

    Der Schutz der Berggebiete ist den Alpen- und Umweltverbänden ein zentrales Anliegen. Auch die internationale Alpenschutzkommission CIPRA bemüht sich seit 1952 um eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum.

    Mit dem „Manifest für mehr Respekt..“ von 2022 werden Unternehmen, politische Entscheidungsträger und Besucher dazu aufgerufen, dem sensiblen Alpenraum mit größerem Verantwortungsbewusstsein zu begegnen und Schutzinteressen konsequent zu berücksichtigen.

    Auch wenn sich die Politik mitunter auf formale oder normative Bestimmungen beruft, um Initiativen wie eine Umfrage abzuweisen, oder unter dem Druck einflussreicher Interessengruppen nachgibt, wäre es im Sinne des Manifests von 2022, der Aarhus-Konvention, der AVS-Organisationen und der CIPRA dringend geboten, den Menschen vor Ort jenen Respekt entgegenzubringen, den sie verdienen — insbesondere durch transparente Verfahren, ernsthafte Beteiligung und eine sorgfältige Abwägung der ökologischen, klimatischen und sozialen Folgen.

    Sollte sich die Bevölkerung Sextens in einer Umfrage für das Projekt aussprechen, hätte die zustimmende Mehrheit, also jener Teil, der das Projekt gutheißt, die Möglichkeit gehabt, sich ein differenziertes Bild von den Vor- und Nachteilen zu machen. Fällt die Entscheidung anders aus, gilt dies in gleicher Weise.

    Hansjörg Rogger

    Quellen: “Welt News” & Live TV, 20.2.2026 / / / Die neue Südtiroler Tageszeitung online vom 23. Juli 2025 / / / ff-Südtiroler Illustrierte, Nr.7 vom 12.2.2026 / / / https://hansjoerg.blog/2025/07/19/offener-brief-an-den-landeshauptmann-von-suedtirol-herrn-arno-kompatscher/ / / Carl Menger, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, 1871 / / / *Paul Watzlawik, Vom Schlechten des Guten, 1985 / / / **Aarhus: https://www.unece.org/env/pp/welcome.html  / / / http://www.cipra.org / / / http://www.hpv.bz.it / / / http://www.Alpenverein.it / / / http://www.salto. bz / / / Tiroler Landesregierung, 2026 / / / https://www.tiroler-umweltanwaltschaft.gv.at / / /

  • Offener Brief an den Landeshauptmann von Südtirol, Herrn Arno Kompatscher

    Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

    ich wende mich an Sie bezüglich des Projekts zur Errichtung der neuen Aufstiegsanlage und Skipiste „Drei Zinnen II“. Bei der kürzlichen Vorstellung der Kandidaten zur Gemeinderatswahl wurden Fragen dazu gestellt, auf die nur die Landesregierung antworten kann.

    Bekanntlich darf die Skiverbindung auf Sextner Seite in Richtung Hochgruben erst dann realisiert werden, wenn auf österreichischer Seite alle Genehmigungen vorliegen – so der Beschluss der Landesregierung Nr. 711 vom 22.09.2020. Diese Genehmigungen liegen derzeit jedoch noch nicht vor.

    Ebenso ist bekannt, dass die Südtiroler UVP-Genehmigung im August 2025 ausläuft. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Gibt es Bemühungen seitens der Gemeinde Sexten und/oder des Landes, eine Baukonzession anzustreben, obwohl die im Beschluss genannten Voraussetzungen bislang nicht erfüllt sind?

    Im Jahr 2021 wollte die Initiativgruppe, die sich gegen die neue Aufstiegsanlage „Drei Zinnen II“ richtet, die Sextner Bevölkerung zu ihrer Haltung zum Projekt befragen. Eine solche Umfrage wurde jedoch unter Verweis auf rechtliche Hürden abgelehnt.

    Im vergangenen Jahr 2024 hielten es einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Erhebung zur Dorfentwicklung in einer offenen Frage für wichtig festzuhalten, dass keine neuen Aufstiegsanlagen errichtet werden sollen (vgl. http://www.gemeinde.sexten.bz.it).

    Für Irritation sorgte zuletzt eine Aussage des Bürgermeisters bei der Wahlveranstaltung am 28. April 2025. Wie bereits erwähnt, darf die Neuerrichtung laut Beschluss Nr. 711 nur erfolgen, wenn das zu erschließende Gebiet die Verbindung mit Sillian (Osttirol) sicherstellt.

    Da das neue Skigebiet außerhalb der im Beschluss festgelegten skitechnisch erschließbaren Zone – der sogenannten „Wolke“ – liegen würde, ist die Verbindung mit Sillian-Thurntaler entscheidend.

    Es war herauszuhören, dass der Fachplan für Aufstiegsanlagen derzeit überarbeitet wird und im Zuge dieser Überarbeitung die Verbindung „Drei Zinnen II“ in die genannte „Wolke“ aufgenommen wird. Das würde bedeuten, dass die Liftgesellschaft nicht mehr auf die Genehmigungen aus Österreich warten müsste, wenn in nächster Zeit die Landesregierung den Beschluss 711/2020, Seite 6 dahingehend abändert, dass die einheitliche Landesgenehmigung und die Baugenehmigung erlassen werden dürfen, auch wenn auf österreichischer Seite noch nicht alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.

    Könnte es tatsächlich sein, dass die Landesregierung den Passus streicht, nachdem erst dann gebaut werden darf, sobald auf österreichischer Seite alle Genehmigungen vorliegen?

    Wir bitten den Landeshauptmann darum, uns in dieser Angelegenheit zu informieren.

    Mit bestem Dank und schönen Grüßen

    Hansjörg Rogger / Sexten am 19.7.2025

    Auch im Namen der vielen Mitglieder des Promotorenkomitees, die im Mai 2021 eine Volksbefragung beantragt hatten und der zahlreichen Einheimischen, die sich klar gegen die Verbindung Sexten-Sillian aussprechen: i. V. Hannes Happacher, Paul Watschinger, Elfriede Pfeifhofer, Reginalda Tschurtschenthaler