Es darf nicht relativiert werden, was der Russe Putin und seine Helfeshelfer den Ukrainern antun

In einem Rechtsstaat gilt ein grundlegendes Prinzip: Wer Verbrechen begeht, muss mit Strafen rechnen. Dieses Prinzip schützt nicht nur einzelne Bürgerinnen und Bürger, sondern die gesamte Ordnung, die auf Recht, Verantwortung und Menschenwürde basiert. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Täter ein Einzelner ist oder ein mächtiger Staatsführer – vor dem Recht dürfen keine Ausnahmen gelten.

Wendet man diesen Maßstab an, muss auch das Handeln Wladimir Putins bewertet werden. Der Versuch, ein souveränes Land mit Gewalt für sich zu beanspruchen, widerspricht fundamental dem Völkerrecht. Krieg zur territorialen Erweiterung ist kein politisches Mittel, sondern ein Verbrechen. Hinzu kommen schwerwiegende Vorwürfe wie die Entführung ukrainischer Kinder und die systematische Terrorisierung der Zivilbevölkerung. Solche Taten verletzen elementare Menschenrechte und treffen die Schwächsten einer Gesellschaft.

Ein Rechtsstaat – national wie international – verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn er solche Verbrechen hinnimmt oder relativiert. Gerechtigkeit darf nicht von Macht abhängen. Wenn Recht mehr sein soll als ein leeres Wort, dann müssen auch Staatsoberhäupter für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden. Nur so kann die Idee des Rechtsstaates Bestand haben.

Hansjörg Rogger